Jede Branche hat ihr eigenes Steuerrecht und eigene Gestaltungsspielräume. Wir kennen beides – vom Tagesgeschäft bis zur Nachfolge.
Land- und Forstwirtschaft folgen einem eigenen Steuerrecht – mit eigener Gewinnermittlung, eigener Umsatzsteuer und eigenen Bewertungsregeln. Das ist ein Fachgebiet für sich. Viele Steuerkanzleien haben andere Schwerpunkte und übernehmen solche Mandate deshalb nicht.
Für uns ist es der Alltag. Wir beraten ausschließlich die grüne Wirtschaft – von Land- und Forstwirtschaft über Agrarunternehmen, Gartenbau und grüne Gewerbebetriebe bis zu erneuerbaren Energien. Deshalb kennen wir die Fragen, die sich in Ihrer Branche immer wieder stellen – und die Spielräume, die Ihnen dort tatsächlich offenstehen.
Durchschnittssätze, Umsatzsteuer-Pauschalierung, Entlastung bei Kalamitäten: Wir ordnen die Sonderregeln so ein, dass sie zu Ihrem Betrieb passen.
Holding, GmbH & Co. KG oder Betriebsaufspaltung: Wir vergleichen mit Ihnen, welche Struktur zu dem passt, was Sie vorhaben.
Investitionsabzugsbetrag, Rücklagen, Freibeträge: Wir zeigen Ihnen, was davon für Ihren Betrieb in Frage kommt.
Abfärbung, Liebhaberei, Betriebsaufgabe: Wir kennen die typischen Risiken und sprechen sie an, bevor Sie sich festlegen.
Zu jeder Branche finden Sie die Themen, die uns dort am häufigsten begegnen – und ein typisches Beispiel.
Vom Familienbetrieb bis zum großen Ackerbau- oder Tierhaltungsbetrieb: Wir begleiten Sie von der Buchführung über die steuerliche Gestaltung bis zur Hofübergabe.
Beispielhafte Konstellation
Familienbetrieb in dritter Generation, Übergabe an die Tochter steht an. Wir planen die Übergabe mit Vorlauf, sodass Eltern, Tochter und Geschwister wissen, woran sie sind – und der Hof ohne erdrückende Steuerlast in der Familie bleibt.
Ob Privatwald, Familienforst oder institutionelles Waldinvestment: Im Wald fallen Erträge unregelmäßig an, und die Besteuerung muss dazu passen.
Beispielhafte Konstellation
Größerer Privatforst nach Sturmereignis mit hohem Anfall an Kalamitätsholz. Wir sorgen dafür, dass das Ausnahmejahr steuerlich auch als Ausnahme behandelt wird – die Belastung des Spitzenjahrs wird spürbar geglättet.
Landwirtschaftlich geprägt, unternehmerisch geführt – und steuerlich oft nicht mehr Landwirtschaft. Wo die Grenze verläuft, entscheidet über Gewinnermittlung, Umsatzsteuer und Struktur.
Beispielhafte Konstellation
Gestüt mit Pensionspferdehaltung, eigener Zucht und Reitunterricht. Wir klären, was davon noch Landwirtschaft ist und was nicht – und ordnen den Betrieb so, dass jeder Bereich wachsen kann, ohne den anderen steuerlich zu belasten.
Gewerbliche Betriebe der grünen Wirtschaft: Land- und Futtermittelhandel, Garten- und Landschaftsbau, Agrartechnik, Blumen- und Pflanzenhandel. Sie haben ihre eigenen Bilanzfragen – und ihre eigenen Themen bei der Nachfolge.
Beispielhafte Konstellation
GaLaBau-Betrieb mit eigenem Fuhrpark und Lagerflächen, geführt vom Inhaber, ohne klare Trennung zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen. Wir ordnen Betrieb, Immobilien und Privates – und schaffen damit eine saubere Ausgangslage für die spätere Übergabe an die nächste Generation.
Erwerbsgartenbau, Baumschulen, Hofläden – hier dreht sich vieles um die Frage, wo Landwirtschaft aufhört und Gewerbe beginnt.
Beispielhafte Konstellation
Erwerbsgartenbau mit angeschlossenem Hofladen und wachsendem Zukaufanteil. Wir behalten im Blick, wann aus Gartenbau Handel wird, und stellen den Betrieb so auf, dass der Hofladen wachsen darf, ohne die Vorteile der Urproduktion zu gefährden.
Bestandsanlagen, Repowering oder die Vermarktung nach dem Ende der EEG-Förderung: Wir achten darauf, dass die Anlage steuerlich sauber vom landwirtschaftlichen Hauptbetrieb getrennt bleibt.
Beispielhafte Konstellation
Landwirtschaftsbetrieb plant den Bau einer Biogasanlage und will sie in den bestehenden Betrieb integrieren. Wir finden die passende Struktur für die Anlage, bevor gebaut wird – damit der Hof Landwirtschaft bleibt und das Energieprojekt trotzdem sauber läuft.
Drei Situationen, in denen es sich lohnt, früh miteinander zu sprechen.
Eine Hof- oder Betriebsübergabe berührt vieles zugleich: Erbschaftsteuer, Altenteil, Nießbrauch, Pflichtteilsverzicht. Wir planen sie mit Ihnen über Jahre hinweg – damit am Ende alle in der Familie wissen, woran sie sind.
Agri-PV, Hofladen, Direktvermarktung oder Biogas: Passt die Rechtsform nicht, kann ein neues Standbein steuerlich auf den ganzen Hauptbetrieb abfärben. Das klären wir mit Ihnen, bevor Sie starten.
Ob Stallbau, Flächenkauf, Technik oder Energieanlage: Solche Entscheidungen binden Kapital über Jahrzehnte. Wir rechnen Wirtschaftlichkeit, Finanzierung, Förderung und Steuerfolgen gemeinsam durch, bevor Sie unterschreiben.
Eine Entscheidung, mehrere Folgen
Wer eine Biogasanlage plant, entscheidet über mehr als eine Investition. Rechtsform, Finanzierung, Gewerbesteuer und der landwirtschaftliche Status des Hauptbetriebs müssen zusammenpassen.
Deshalb schauen wir zuerst auf den ganzen Betrieb und dann auf die Anlage. Wir prüfen früh, was sich gegenseitig beeinflusst, und stellen Ihnen die Möglichkeiten nebeneinander – bevor Zeit und Geld in eine Richtung fließen.
Land- und Forstwirtschaft, Agrarunternehmen, Gartenbau, Erneuerbare Energien und grüne Gewerbebetriebe – wir beraten ausschließlich in diesen sechs Sektoren. Am liebsten lernen wir Sie dort kennen, wo die Arbeit stattfindet: bei Ihnen im Betrieb.
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