Steuerfragen über die Grenze hinweg – für Familien mit Vermögen im Ausland und grüne Betriebe mit Flächen oder Kunden in der EU.
Ein Forstbetrieb mit Flächen in Österreich. Ein Familienverbund mit Beteiligungen in Frankreich und Polen. Ein Gartenbau-Unternehmen mit Kunden in Benelux. Sobald Vermögen, Erträge oder Leistungen über die Grenze gehen, stellen sich Fragen, die es im Inland nicht gibt: Welches Land besteuert was? Was muss wo gemeldet werden?
Wir begleiten Sie in diesen Fällen. Vieles klären wir selbst. Wo das Recht des anderen Landes den Ausschlag gibt, arbeiten wir mit einer Kanzlei vor Ort zusammen – und sagen Ihnen das von Anfang an.
Ihr Forstbetrieb hat seinen Sitz in Deutschland, ein Teil der Flächen liegt jenseits der Grenze. Wir klären, welches Land die Erträge besteuert, was nach Sturm- oder Käferschäden für die Steuerermäßigung auf Kalamitätsholz gilt und wie die Flächen im Erbfall bewertet werden.
Ihre Familie hält Beteiligungen in mehreren Ländern, direkt oder über eine Holding. Wir achten darauf, dass die Struktur den europäischen Regeln gegen Steuervermeidung standhält und jede Gesellschaft die Substanz hat, die die Finanzverwaltung verlangt. Und wir rechnen vorab durch, was ein Umzug ins Ausland steuerlich auslöst.
Garten- und Landschaftsbau, Agrartechnik oder Pflanzenhandel mit Kunden in anderen EU-Staaten. Wir klären, wo Ihre Umsätze steuerpflichtig sind, was gilt, wenn Ware über mehrere Händler direkt zum Kunden geht, und welche Nachweise Sie für steuerfreie Lieferungen brauchen.
Ein Unternehmen aus dem EU-Ausland hat in Deutschland eine Tochtergesellschaft oder eine Betriebsstätte. Wir kümmern uns um die deutschen Pflichten – Buchführung, Steuererklärungen, Meldungen – und dokumentieren die Verrechnungspreise gegenüber der Muttergesellschaft.
Schildern Sie uns Ihren Fall in zwei, drei Sätzen. Wir sagen Ihnen offen, ob wir die Richtigen dafür sind, ob eine Partnerkanzlei im anderen Land dazugehört – und welche Fristen jetzt zählen.
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