Internationale Aktivitäten

Steuerfragen über die Grenze hinweg – für Familien mit Vermögen im Ausland und grüne Betriebe mit Flächen oder Kunden in der EU.

Worum es geht

Ein Forstbetrieb mit Flächen in Österreich. Ein Familienverbund mit Beteiligungen in Frankreich und Polen. Ein Gartenbau-Unternehmen mit Kunden in Benelux. Sobald Vermögen, Erträge oder Leistungen über die Grenze gehen, stellen sich Fragen, die es im Inland nicht gibt: Welches Land besteuert was? Was muss wo gemeldet werden?

Wir begleiten Sie in diesen Fällen. Vieles klären wir selbst. Wo das Recht des anderen Landes den Ausschlag gibt, arbeiten wir mit einer Kanzlei vor Ort zusammen – und sagen Ihnen das von Anfang an.

Fragen, die wir für Sie klären

Welches Land besteuert was?
Das regelt das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Land – auch für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Wir prüfen, was für Ihren Fall gilt, und achten darauf, dass Sie nicht zweimal zahlen. Dazu gehört auch die Frage, wie sich Auslandseinkünfte, die hier steuerfrei bleiben, auf Ihren deutschen Steuersatz auswirken.
Wann wird aus Flächen im Ausland eine Betriebsstätte?
Wer im Ausland bewirtschaftet, hat dort unter Umständen eine Betriebsstätte – mit eigenen Erklärungs- und Nachweispflichten. Wir klären, ob das bei Ihnen so ist, grenzen das Ergebnis zwischen beiden Ländern sauber ab und erstellen die Unterlagen, die das Finanzamt dazu erwartet.
Verrechnungspreise zwischen verbundenen Betrieben
Stellen sich Ihre Betriebe über die Grenze hinweg Maschinen, Personal oder andere Leistungen zur Verfügung, müssen die Preise so sein, wie fremde Dritte sie vereinbaren würden. Wir helfen Ihnen, angemessene Preise festzulegen, und erstellen die Dokumentation, die das Finanzamt dafür verlangt.
Quellensteuer auf Ausschüttungen und Zinsen
Fließen Gewinnausschüttungen, Zinsen oder Lizenzgebühren über die Grenze, wird oft vorab Quellensteuer einbehalten. Innerhalb der EU lässt sich das in vielen Fällen vermeiden oder zurückholen. Wir stellen die Anträge auf Freistellung oder Erstattung beim Bundeszentralamt für Steuern und behalten die Fristen im Blick.
Umsatzsteuer über die Grenze
Für Lieferungen und Leistungen an Kunden in anderen EU-Staaten gelten eigene Regeln: zusätzliche Meldungen, besondere Verfahren beim Verkauf an Privatkunden, je nach Fall die Umkehr der Steuerschuld (Reverse-Charge). Wichtig für Landwirte: Die Umsatzsteuer-Pauschalierung endet an der Grenze. Wir sorgen dafür, dass diese Übergänge in Ihrer Buchhaltung stimmen.

Typische Situationen

Wald in Österreich oder Osteuropa

Ihr Forstbetrieb hat seinen Sitz in Deutschland, ein Teil der Flächen liegt jenseits der Grenze. Wir klären, welches Land die Erträge besteuert, was nach Sturm- oder Käferschäden für die Steuerermäßigung auf Kalamitätsholz gilt und wie die Flächen im Erbfall bewertet werden.

Familienverbund mit Beteiligungen in mehreren EU-Staaten

Ihre Familie hält Beteiligungen in mehreren Ländern, direkt oder über eine Holding. Wir achten darauf, dass die Struktur den europäischen Regeln gegen Steuervermeidung standhält und jede Gesellschaft die Substanz hat, die die Finanzverwaltung verlangt. Und wir rechnen vorab durch, was ein Umzug ins Ausland steuerlich auslöst.

Grüner Gewerbebetrieb mit EU-Kunden

Garten- und Landschaftsbau, Agrartechnik oder Pflanzenhandel mit Kunden in anderen EU-Staaten. Wir klären, wo Ihre Umsätze steuerpflichtig sind, was gilt, wenn Ware über mehrere Händler direkt zum Kunden geht, und welche Nachweise Sie für steuerfreie Lieferungen brauchen.

EU-Unternehmen mit deutscher Tochter

Ein Unternehmen aus dem EU-Ausland hat in Deutschland eine Tochtergesellschaft oder eine Betriebsstätte. Wir kümmern uns um die deutschen Pflichten – Buchführung, Steuererklärungen, Meldungen – und dokumentieren die Verrechnungspreise gegenüber der Muttergesellschaft.

Sie haben eine Frage mit Auslandsbezug?

Schildern Sie uns Ihren Fall in zwei, drei Sätzen. Wir sagen Ihnen offen, ob wir die Richtigen dafür sind, ob eine Partnerkanzlei im anderen Land dazugehört – und welche Fristen jetzt zählen.

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