Bewertung & Transaktion

Was Ihr Betrieb wert ist – und wie Verkauf, Kauf oder Übergabe geordnet ablaufen.

Ein Schritt, den man meist nur einmal geht

Wer einen Hof verkauft, auf dem schon die Eltern gearbeitet haben, eine Beteiligung abgibt oder eine Biogasanlage überträgt, tut das meist nur einmal im Leben. Gleichzeitig drängt fast immer die Zeit: Der Käufer wartet nicht ewig, die Finanzierungszusage läuft aus, das Steuerjahr endet. Deshalb sollte der Ablauf stehen, bevor die Verhandlung beginnt – damit Sie in Ruhe entscheiden können und nicht unter Druck.

Wir begleiten Verkäufe, Käufe und Übergaben in der Land- und Forstwirtschaft, bei Agrarunternehmen, Erneuerbare-Energie-Anlagen und in grünen Gewerbebetrieben – von der Bewertung über die Prüfung der Unterlagen und die Verhandlung bis zum Tag der Übergabe und den Monaten danach, alles aus einer Hand. Sie haben dabei eine feste Ansprechpartnerin.

So läuft es ab

Fünf Phasen, in dieser Reihenfolge. Die Zeitangaben sind Richtwerte, wie sie bei mittelständischen Betrieben der grünen Wirtschaft üblich sind – im Einzelfall lässt sich der Zeitplan anders vereinbaren.

  1. 01
    Bewertung
    2–4 Wochen

    Was ist der Betrieb wert?

    Das hängt vom Anlass ab. Bei Erbfall, Pflichtteil und Hofübergabe sieht das Gesetz den landwirtschaftlichen Ertragswert vor: Der Hof wird bewusst so bewertet, dass er weitergeführt werden kann – nicht danach, was er am Markt einbrächte. Das Ergebnis fällt deutlich anders aus als ein Marktwert. Bei einem Verkauf oder der Abgabe von Anteilen bewerten wir nach dem anerkannten Standard der Wirtschaftsprüfer. Bei Forstbetrieben und Energieanlagen zählen eigene Größen: der Holzbestand und wie viel sich davon nachhaltig einschlagen lässt, die Restlaufzeit der EEG-Vergütung, die Pachtverträge.

  2. 02
    Due Diligence
    4–8 Wochen

    Was steht im Datenraum, was nicht?

    Der Käufer will wissen, was er übernimmt – und als Verkäufer sollten Sie es vor ihm wissen. Wir sehen die Unterlagen durch, die für die Prüfung bereitgestellt werden (den sogenannten Datenraum): Steuern und Finanzen, Rechtsverhältnisse, Pacht- und Lieferverträge, Umweltauflagen und Genehmigungen. Dazu kommen die Förderbedingungen – etwa Auflagen der Agrarförderung, Bindungsfristen aus der Investitionsförderung oder die Genehmigung der EEG-Anlage. Wir benennen die Risiken, beziffern sie und sagen Ihnen, welche wirklich ins Gewicht fallen.

  3. 03
    Verhandlung
    2–6 Wochen

    Wie kommt die Zahl in den Vertrag?

    Jetzt wird aus dem Wert ein Vertrag. Wir klären mit Ihnen, ob der Kaufpreis fest vereinbart oder nach der Abschlussbilanz zum Übergabetag berechnet wird, ob ein Teil des Kaufpreises vom späteren Erfolg abhängt (Earn-Out) oder als Sicherheit zunächst einbehalten wird, welche Garantien und Freistellungen in den Vertrag gehören und ob ein Verkäuferdarlehen sinnvoll ist. Außerdem rechnen wir durch, welcher Weg steuerlich der bessere ist: der Verkauf der Anteile oder der einzelnen Vermögenswerte, mit oder ohne vorgeschaltete Holding.

  4. 04
    Übergabe
    1–3 Wochen

    Was muss am Tag X stehen?

    Am Tag der Übergabe (dem „Closing“) muss alles zusammenpassen: Die Abschlussbilanz liegt vor, die vereinbarten Bedingungen sind erfüllt – also die Zustimmungen von Behörden, Kartellamt, Banken und Pächtern –, das Geld fließt, das Übergabeprotokoll ist unterschrieben. Wir begleiten Sie zum Notartermin und übergeben die laufende Buchhaltung und die Steuerdaten geordnet an die übernehmende Seite.

  5. 05
    Nach der Übergabe
    3–12 Monate

    Was kommt nach der Unterschrift?

    Mit der Unterschrift ist es nicht getan. Wir wickeln den Verkauf steuerlich ab und prüfen, welche Vergünstigungen für Sie in Frage kommen – etwa der ermäßigte Steuersatz auf den Veräußerungsgewinn oder die Möglichkeit, den Gewinn auf neue Investitionen zu übertragen (§ 6b-Rücklage). Wir behalten die Garantien im Blick und rechnen erfolgsabhängige Kaufpreisteile ab. Wenn Sie gekauft haben, erstellen wir die Eröffnungsbilanz, verteilen den Kaufpreis auf die übernommenen Werte und binden den Betrieb in Ihr laufendes Rechnungswesen ein.

Wobei wir Sie begleiten

Hofverkauf und Hofübergabe

Sie übergeben den Hof in der Familie, etwa gegen Versorgungsleistungen, oder Sie verkaufen ihn an Dritte. In beiden Fällen bewerten wir alles, was dazugehört: Hofstelle, Flächen, Quoten, Tierbestand, Maschinen und laufende Pachtverhältnisse. Und wir zeigen Ihnen vorab, was steuerlich auf Sie zukommt – der ermäßigte Steuersatz beim Verkauf, die Hofverschonung bei der unentgeltlichen Übertragung.

Beteiligungsverkauf

Sie verkaufen GmbH-Anteile oder Ihren Anteil an einer Personengesellschaft – an einen strategischen Käufer, an Mitgesellschafter oder an Investoren. Wir bewerten, gestalten den Kaufvertrag mit und verhandeln an Ihrer Seite. Die steuerlichen Folgen rechnen wir durch, bevor die Verhandlung beginnt. So wissen Sie vorher, was Ihnen vom Kaufpreis bleibt.

Erneuerbare-Energie-Anlagen

Wird eine bestehende Anlage verkauft oder übertragen – Biogas, Photovoltaik, Agri-PV oder Wind –, hängt ihr Wert an wenigen Fragen: Wie lange läuft die EEG-Vergütung noch? Wie wird der Strom danach vermarktet? Lohnt es sich, die Anlage zu erneuern (Repowering)? Bei Biogas kommen die Substrat- und Wärmelieferverträge hinzu und die Frage, wie es nach dem Ende der EEG-Förderung weitergeht.

Forstinvestments und Waldverkauf

Wir bewerten Waldflächen und Forstbetriebe anhand des Holzbestands, der Hiebsplanung und der Güte der Standorte. Steuerlich achten wir auf die Besonderheiten des Waldes: die ermäßigte Besteuerung außerordentlicher Holznutzungen, den Umgang mit Kalamitätsholz nach Sturm oder Käferbefall – und beim Kauf auf das Risiko, dass das Finanzamt den Wald als Liebhaberei einstuft.

Bewertungen außerhalb des Verkaufs

Nicht jede Bewertung hat mit einem Verkauf zu tun. Anlass kann auch eine Erbauseinandersetzung sein, ein Zugewinnausgleich, die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters oder die Bilanzierung. Wir erstellen Gutachten nach anerkannten Bewertungsstandards – so, dass Gericht, Finanzamt und Gegenseite sie nachvollziehen können.

Wie wir bewerten

Welche Methode passt, hängt vom Anlass, vom rechtlichen Rahmen und von der Branche ab. Für landwirtschaftliche Betriebe sieht das Gesetz bei Erbteilung, Pflichtteil und Hofübergabe den Ertragswert vor – nicht den freien Marktwert. Für Verkäufe und die Abgabe von Anteilen gilt der Bewertungsstandard der Wirtschaftsprüfer.

Landwirtschaftlicher Ertragswert nach BGB

Der Maßstab für landwirtschaftliche Betriebe, wenn ein Erbe aufgeteilt oder ein Pflichtteil berechnet wird. Der Wert ergibt sich aus dem Reinertrag, den der Hof nachhaltig erwirtschaften kann, und einem gesetzlich vorgegebenen Zinssatz. Der Gedanke dahinter: Der Betrieb soll weitergeführt werden können, statt zu Marktpreisen aufgelöst zu werden. In Baden-Württemberg gilt dafür das allgemeine Erbrecht des BGB, ein eigenes Höferecht gibt es hier nicht. Liegt Vermögen in einem Bundesland mit Höfeordnung (Niedersachsen, NRW, Schleswig-Holstein, Hamburg), beziehen wir diese mit ein.

Ertragswertverfahren nach IDW S 1

Der anerkannte Standard der Wirtschaftsprüfer – für Verkäufe, Anteilsbewertungen und Schiedsverfahren bei grünen Gewerbebetrieben und Kapitalgesellschaften. Grundlage sind belastbare Ergebnisse der vergangenen Jahre. Darauf bauen eine detaillierte Planung der nächsten Jahre und eine Annahme für die Zeit danach auf.

Discounted Cash Flow

Sinnvoll bei langem Planungshorizont und hohen Investitionen – etwa wenn eine Biogasanlage erneuert, eine Agri-PV-Anlage gebaut oder Wald aufgeforstet wird. Bewertet werden die künftigen Zahlungsüberschüsse, auf heute abgezinst. Wir rechnen dabei mehrere Varianten: Was ändert sich, wenn Zinssatz, EEG-Restlaufzeit oder Wachstum anders ausfallen?

Substanzwert & Bodenrichtwert

Die Untergrenze und eine wichtige Gegenprobe. In der Land- und Forstwirtschaft sagt der Substanzwert oft mehr aus als ein reiner Ertragswert: Boden, Gebäude, stehendes Holz, Maschinen und Tierbestand werden einzeln bewertet. Der Bodenrichtwert, abgeleitet aus vergleichbaren Verkäufen, dient als zusätzlicher Bezugspunkt.

In der Regel kombinieren wir zwei Verfahren und prüfen das Ergebnis an einem dritten. So steht am Ende eine Zahl, die sich begründen lässt.

Steht ein Verkauf, Kauf oder eine Bewertung an?

Je früher wir gemeinsam auf die Zahlen schauen, desto mehr Spielraum haben Sie. In einem ersten Gespräch klären wir, wo Sie gerade stehen und was als Nächstes zu tun ist.

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