Was der Betrieb wert ist – und wie eine Transaktion sauber läuft.
Wer einen Hof verkauft, eine Beteiligung abgibt oder eine Biogasanlage überträgt, hat in der Regel ein Zeitfenster. Käufer wartet nicht. Finanzierung läuft aus. Steuerjahr endet. Der Prozess muss sitzen, bevor die Verhandlung anfängt.
Wir begleiten Transaktionen in der Land- und Forstwirtschaft, bei Erneuerbare-Energie-Anlagen und in grünen Gewerbebetrieben – Bewertung, Due Diligence, Verhandlung, Closing und die Monate danach in einer Hand. Sie haben eine Ansprechpartnerin, nicht drei Dienstleister, die sich erst kennenlernen müssen.
Fünf Phasen, in dieser Reihenfolge. Die zeitlichen Angaben sind Richtwerte – im Mittelstand der grünen Wirtschaft typisch, im Einzelfall verhandelbar.
Bei landwirtschaftlichen Betrieben in Erb-, Pflichtteil- und Hofübergabe-Kontexten greift das Ertragswertverfahren nach §§ 2049, 2312 BGB – mit einem deutlich anderen Ergebnis als ein verkaufsorientierter Marktwert. Bei operativen Verkäufen und Anteilstransaktionen kommt das Ertragswertverfahren nach IDW S 1 zum Tragen, ergänzt um DCF bei längerem Planungshorizont und Substanzwert als Korrektiv. Bei Forstbetrieben und EE-Anlagen mit branchenspezifischen Anpassungen: Bestandsinventur, Resthiebsatz, Restlaufzeit EEG-Vergütung, Pachtverträge.
Steuer, Finanzen, Rechtsverhältnisse, Förder-Compliance (GLÖZ, AFP-Behaltensfristen, EEG-Anlagengenehmigung), Pacht- und Lieferverträge, Umweltauflagen, Genehmigungsstatus. Wir benennen Risiken, quantifizieren sie und ordnen sie ein – statt sie auf 80 Seiten unkommentiert aufzulisten.
Kaufpreismechanik (fixiert oder Closing-Bilanz), Earn-Out-Klauseln, Garantien und Freistellungen, Verkäuferdarlehen, Holdback. Steueroptimale Transaktionsstruktur: Share Deal oder Asset Deal, mit oder ohne Übertragung auf eine Holding-Spitze.
Closing-Bilanz, Bedingungen erfüllt (Behörden, Kartellamt, Banken, Pächterzustimmungen), Geldfluss, Übergabeprotokoll. Begleitung beim Notartermin. Übergabe der laufenden Buchhaltung und Steuerdaten an die übernehmende Seite.
Steuerliche Abwicklung des Verkaufs (§ 16, § 17 EStG, § 6b-Rücklage, Tarifermäßigung nach § 34 EStG), Erfüllung von Garantien, Earn-Out-Abrechnung. Auf Käuferseite: Eröffnungsbilanz, Kaufpreisallokation, Integration ins laufende Rechnungswesen.
Familieninterne Übergabe gegen Versorgungsleistungen oder Verkauf an Dritte. Bewertung mit Berücksichtigung von Hofstelle, Flächen, Quoten, Tierbestand, Maschinen und laufenden Pachtverhältnissen. Steuerliche Behandlung nach § 14 EStG mit Tarifermäßigung, Hofverschonung bei unentgeltlicher Übertragung.
Verkauf von GmbH- oder Mitunternehmer-Anteilen an strategische Käufer, Mitgesellschafter oder Investoren. Bewertung, Kaufvertragsgestaltung, Verhandlung. Steueroptimierung über § 17 EStG, Teileinkünfteverfahren oder Holding-Struktur.
Verkauf oder Übertragung von Bestandsanlagen – Biogas, Photovoltaik, Agri-PV, Wind. Bewertung mit Restlaufzeit der EEG-Vergütung, Anschlussvermarktung, Repowering-Optionen. Bei Biogas zusätzlich: Substrat- und Wärmelieferverträge, Auslaufmodelle nach EEG-Ende.
Bewertung von Waldflächen und Forstbetrieben mit Bestandsinventur, Hiebsplanung und Bonität der Standorte. Steuerliche Behandlung nach § 34b EStG, Behandlung von Kalamitätsholz, Liebhaberei-Risiko bei Erwerb.
Erbauseinandersetzung, Zugewinnausgleich, Abfindung ausscheidender Gesellschafter, Bilanzierungsanlässe. Gutachten in einer Form, die vor Gericht und vor dem Finanzamt Bestand hat.
Die Methode richtet sich nach Anlass, Rechtsrahmen und Branche. Für landwirtschaftliche Betriebe in Erbteilung, Pflichtteil und Hofübergabe ist das Ertragswertverfahren nach BGB der gesetzlich vorgesehene Maßstab – nicht der freie Marktwert. Für operative Verkäufe und Anteilstransaktionen gilt IDW S 1.
Der Standard bei landwirtschaftlichen Betrieben in Erbauseinandersetzung und Pflichtteilsberechnung. Der Wert wird aus dem nachhaltig erzielbaren Reinertrag mit gesetzlich vorgesehenem Kapitalisierungszinssatz abgeleitet – mit dem Ziel, den Betrieb fortführungsfähig zu halten, nicht ihn zu Marktpreisen zu liquidieren. In Baden-Württemberg gilt das allgemeine BGB-Erbrecht ohne Sondergesetzgebung; bei Mandaten mit Vermögen in Höfeordnungs-Bundesländern (Niedersachsen, NRW, Schleswig-Holstein, Hamburg) ziehen wir die HöfeO ergänzend hinzu.
Für operative Verkäufe, Anteilsbewertungen und Schiedsverfahren bei grünen Gewerbebetrieben und Kapitalgesellschaften. Belastbare Ergebnishistorie als Grundlage, Detailplanungsphase und ewige Rente.
Bei längerem Planungshorizont und investitionsintensiven Vorhaben – Biogas-Repowering, Agri-PV-Errichtung, Forst-Aufforstung. Sensitivitätsanalyse über Zinssatz, EEG-Restlaufzeit und Wachstumsannahme.
Untergrenze und Korrektiv. In der Land- und Forstwirtschaft oft die ehrlichere Zahl als ein reiner Ertragswert – Boden, Gebäude, stehendes Holz, Maschinen und Tierbestand sauber bewertet. Bodenrichtwert nach Vergleichswertverfahren als zusätzlicher Bezugspunkt.
Welches Verfahren gilt, entscheidet meist der Anlass: ein Pflichtteilsanspruch verlangt etwas anderes als ein Anteilsverkauf an einen externen Investor. Wir kombinieren in der Regel zwei Verfahren und prüfen das Ergebnis gegen ein drittes.
Je früher wir auf die Zahlen schauen, desto mehr Spielraum bleibt. Ein erstes Gespräch klärt, in welcher Phase Sie stehen und welche Schritte als nächstes anstehen.
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