Fall 1 · Landwirtschaftlicher Betrieb mit PV-Anlage
„Die Photovoltaik macht meinen ganzen Hof zum Gewerbe."
Situation: Familienbetrieb in der Tierhaltung, mittlere Größe. Auf den Stalldächern eine PV-Anlage, deren Einspeisung über die 10-Prozent-Grenze der Mitunternehmerschaft hinausgewachsen war.
Frage: Wie verhindern wir die Abfärbung auf die Landwirtschaft, ohne die Anlage zurückzubauen?
Strukturierung: Ausgliederung der PV-Aktivität in eine eigene gewerbliche Gesellschaft. Die Landwirtschaft bleibt im § 13 EStG, die Photovoltaik wird sauber gewerblich geführt. Pacht- und Stromlieferverträge zwischen den Einheiten dokumentiert und fremdüblich.
Effekt: Der landwirtschaftliche Betrieb behält Pauschalierung nach § 24 UStG und Gewinnermittlung nach § 13a. Die PV-Aktivität wird mit eigenem Abschreibungsregime geführt. Kein Abfärbungsrisiko bei der nächsten Betriebsprüfung.