Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärung und Wirtschaftsprüfung – im Jahresrhythmus Ihres Betriebs.
Wir übernehmen Ihre laufende Buchhaltung, die Löhne, den Jahresabschluss, die Steuererklärungen und, wenn sie gebraucht wird, die Wirtschaftsprüfung – alles aus einer Hand. Für landwirtschaftliche Betriebe, Forstbetriebe, Agrarunternehmen, Gartenbau und grüne Gewerbebetriebe. Wir arbeiten mit DATEV, sind auf die E-Rechnung eingerichtet und kennen die steuerlichen Besonderheiten Ihrer Branche. Spielt eine Förderung eine Rolle, begleiten wir sie im Rahmen der laufenden Betreuung mit.
Finanzbuchhaltung in DATEV – mit monatlichen Auswertungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Lohn- und Gehaltsabrechnung – auch für Saisonkräfte und Erntehelfer, mit allen Nachweisen, die der Mindestlohn verlangt
Jahresabschluss und Steuererklärungen – ob Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG), Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz
Jahresabschlussprüfung – freiwillig oder gesetzlich vorgeschrieben
Betriebsprüfungen – wir bereiten sie mit Ihnen vor, begleiten sie und vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt
Fördermittel im Rechnungswesen: Wir ordnen bewilligte Zuschüsse steuerlich ein und verbuchen sie richtig
Buchhaltung und Steuern folgen einem festen Rhythmus – so wie Ihr Betrieb auch. Wir kennen die Fristen, die für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gelten, und auch die, die nur Sie betreffen.
Wir erstellen den Jahresabschluss des Vorjahres und gehen die Bestandsverzeichnisse durch. Dabei prüfen wir, ob die Umsatzsteuer-Pauschalierung für Sie noch passt und ob ein Investitionsabzugsbetrag – der vorab genutzte Steuerabzug für geplante Anschaffungen – aufzulösen ist. Parallel bereiten wir den EU-Mehrfachantrag vor und sichten Flächendaten, Nutzungscodes und die Auflagen der Konditionalität.
In vielen Betrieben kommen jetzt die Saisonkräfte. Wir rechnen die Löhne ab und achten darauf, dass Mindestlohn und Arbeitszeiten so aufgezeichnet sind, wie es das Gesetz verlangt. Dazu erhalten Sie Ihre Quartalsauswertungen und einen Blick auf die Liquidität, bevor die Ernte beginnt. Förderprogramme betrachten wir bei Bedarf in einem eigenen Mandat – zusammen mit Investition, Finanzierung und Steuerfolgen.
Wir erstellen die Steuererklärungen für das Vorjahr: Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Wenn in der Ernte vieles gleichzeitig passiert, buchen wir in engem Takt weiter – damit Ihre Auswertungen zeigen, wie es im Betrieb tatsächlich steht.
Wir rechnen das Jahr hoch und besprechen mit Ihnen, welche Investitionen vor dem 31. Dezember sinnvoll sind und ob sich ein Investitionsabzugsbetrag lohnt. Passen die Vorauszahlungen nicht mehr zum Ergebnis, lassen wir sie anpassen. Dazu kommen Inventur und Lohnsteuer-Jahresausgleich. In diese Zeit fällt auch die Auszahlung der EU-Direktzahlungen – und wir bereiten das nächste Wirtschaftsjahr vor.
Die Fristen verschieben sich von Jahr zu Jahr, der Ablauf bleibt. Wir führen den Kalender für Sie und melden uns, bevor etwas eng wird.
Ein Jahresabschluss hält fest, was in zwölf Monaten passiert ist. Ändern lässt sich daran nichts mehr – gestalten können Sie nur im laufenden Jahr. Deshalb liegen Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und steuerliche Gestaltung bei uns in einer Hand. So sehen wir Ihren Spielraum rechtzeitig und sprechen Sie darauf an, solange Sie ihn noch nutzen können.
Wir prüfen Jahresabschlüsse – freiwillig oder weil das Gesetz es vorschreibt. Das betrifft vor allem Genossenschaften, größere GmbH & Co. KGs und Familienverbünde, bei denen das Gesellschaftsrecht, die Bank oder ein Investor eine Prüfung verlangt.
Mit dem Investitionsabzugsbetrag mindern geplante Anschaffungen schon vorab Ihre Steuer – wenn er rechtzeitig gebildet und später sauber aufgelöst wird. Ebenso rechnen wir durch, ob Umsatzsteuer-Pauschalierung und Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für Sie noch die bessere Wahl sind. Am besten im November, nicht erst im April, wenn der Abschluss fertig ist.
Wie Sie Vermögen bewerten, was Sie aktivieren, wie Sie abschreiben, ob Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz: An vielen Stellen haben Sie die Wahl. Wir zeigen Ihnen, welche Wahlrechte Sie haben und wie sie sich über mehrere Jahre auswirken.
Tierbestand, Feldinventar, stehendes Holz, Erträge aus Photovoltaik, Pacht- und Tauschverhältnisse: Wer Ihre Bücher führt, muss wissen, wie ein Betrieb wie Ihrer arbeitet. Sonst werden Belege nur erfasst, aber nicht verstanden.
Ihr Betrieb läuft weiter, auch während Sie wechseln. Wir übernehmen Buchhaltung, Abschluss und Steuererklärungen ohne Unterbrechung und kümmern uns um die Übergabe der Daten in DATEV.
Ihr Betrieb ist über die Grenzen der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen hinausgewachsen, und der Wechsel zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder zur Bilanz steht an. Wir berechnen den Übergangsgewinn und planen mit Ihnen den passenden Stichtag.
Bleiben Sie bei der Umsatzsteuer-Pauschalierung (§ 24 UStG) oder wechseln Sie zur Regelbesteuerung? Bei Investitionen, Photovoltaik oder einem geänderten Pauschalsteuersatz lohnt es sich, neu zu rechnen. Weil die Entscheidung Sie für mehrere Jahre bindet, rechnen wir beide Wege mit Ihnen durch.
Die Prüfungsanordnung ist da. Wir sichten mit Ihnen die Unterlagen, klären heikle Punkte vorab, begleiten die Prüfung und vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt.
Zwischen Unternehmen ist die E-Rechnung Pflicht: Empfangen müssen Sie sie seit 2025, für den Versand gilt die Pflicht schrittweise bis 2028. Wir richten mit Ihnen Abläufe, Formate (XRechnung, ZUGFeRD) und Archivierung so ein, dass es im Alltag funktioniert.
Förderungen ordnen wir im Rechnungswesen richtig ein. Ob und wie wir darüber hinaus einen Antrag begleiten, klären wir mit Ihnen gesondert – je nach Programm, Vorhaben und dem Fachwissen, das dafür nötig ist.
Wir behalten Ihre Fristen im Blick und sprechen Risiken an, lange bevor eine Prüfung ansteht.
Ob Ihr Abschluss freiwillig oder gesetzlich geprüft wird: Was Bank, Investoren oder das Gesellschaftsrecht verlangen, klären wir früh mit Ihnen – nicht unter Zeitdruck kurz vor dem Stichtag.
Durchschnittssätze, Umsatzsteuer-Pauschalierung, Investitionsabzugsbetrag, die ermäßigten Steuersätze bei außerordentlicher Holznutzung: Was zu Ihrem Betrieb passt, setzen wir im Lauf des Jahres ein – nicht erst, wenn der Abschluss schon fertig ist.
Sie bekommen monatliche Auswertungen, die so gebucht sind, wie Ihre Branche es braucht. Darauf können Sie sich stützen, wenn Sie über eine Investition, eine Pacht oder eine Förderung entscheiden.
Ein Jahresabschluss zeigt, was war. Was sich noch gestalten lässt, entscheidet sich vorher. In einem Gespräch von 30 Minuten schauen wir mit Ihnen, wo in Ihrem Betrieb Spielraum liegt – im laufenden Wirtschaftsjahr, nicht erst am Stichtag. Das Gespräch verpflichtet Sie zu nichts.
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