Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärung und Wirtschaftsprüfung – im Jahresrhythmus Ihres Betriebs.
Laufende Finanzbuchhaltung, Lohn, Jahresabschluss, Steuererklärung und Wirtschaftsprüfung – aus einer Hand. Für landwirtschaftliche Betriebe, Forstbetriebe, Gartenbau und grüne Gewerbebetriebe. Mit DATEV, vorbereitet auf die e-Rechnungspflicht und vertraut mit den Besonderheiten der Branche: § 13a EStG, § 24 UStG, IAB, GLÖZ-Konditionalität. Wo eine Förderung relevant wird, begleiten wir sie – als Teil der laufenden Betreuung, nicht als isolierte Antragsstelle.
Finanzbuchhaltung in DATEV, monatliche Auswertungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Lohn- und Gehaltsabrechnung – inkl. Saisonarbeit, Mindestlohn-Compliance, Erntehelfer
Jahresabschluss und Steuererklärungen – § 13a EStG, § 4 Abs. 3, Bilanzierung
Jahresabschlussprüfung – freiwillig oder gesetzlich
Vorbereitung und Begleitung von Betriebsprüfungen, Vertretung gegenüber dem Finanzamt
Fördermittel im Rechnungswesen: steuerliche Einordnung und Verbuchung bewilligter Zuschüsse
Buchhaltung und Steuern folgen einem Rhythmus. Wir kennen die Fristen, die für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gelten – und die, die nur Sie betreffen.
Jahresabschluss des Vorjahres wird erstellt. Bestandsverzeichnisse, Pauschalierungs-Optionen nach § 24 UStG, IAB-Auflösung prüfen. Vorbereitung des EU-Mehrfachantrags – Flächendaten, Nutzungscodes, GLÖZ-Konditionalität sichten.
Saisonarbeit, Mindestlohn-Dokumentation und Aufzeichnungspflichten nach MiLoG. Dazu Quartalsauswertungen und ein Liquiditätsblick vor der Ernte. Förderprogramme betrachten wir bei Bedarf in einem eigenen Beratungsauftrag zusammen mit Investition, Finanzierung und Steuerfolgen.
Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung des Vorjahres. Bei Erntespitzen monatliche Buchhaltung straff getaktet, damit Auswertungen mit der Realität Schritt halten.
Hochrechnung, IAB-Bildung, Investitionsentscheidungen vor dem 31. Dezember. Vorauszahlungen anpassen. Inventur, Lohnsteuer-Jahresausgleich, EU-Direktzahlungen werden ausgezahlt. Vorbereitung auf das nächste Wirtschaftsjahr.
Die Fristen verschieben sich, die Logik bleibt. Wir führen den Kalender für Sie und melden uns, bevor etwas eng wird.
Ein Jahresabschluss kann nur dokumentieren, was über zwölf Monate entstanden ist. Die Gestaltung passiert im laufenden Jahr – oder gar nicht. Deshalb verbinden wir Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und steuerliche Gestaltung in derselben Mandatsbeziehung. Wer beide Perspektiven hat, sieht den Spielraum, bevor er sich schließt.
Freiwillige und gesetzliche Jahresabschlussprüfung. Für Genossenschaften, größere GmbH & Co. KGs und Familienverbünde, bei denen das Gesellschaftsrecht oder externe Anforderungen (Banken, Investoren) eine Prüfung verlangen.
Investitionsabzugsbetrag rechtzeitig bilden, sauber auflösen. Pauschalierung nach § 24 UStG bewerten. Die Instrumente werden im November geplant, nicht im April nach Abschluss entdeckt.
Bewertungswahlrechte, Aktivierungs- und Abschreibungsoptionen, § 4 Abs. 3 oder Bilanzierung. Wir zeigen, welche Wahlrechte bestehen und wie sie sich über mehrere Jahre auswirken.
Tierbestand, Feldinventar, stehendes Holz, PV-Erträge, Pacht- und Tauschverhältnisse. Die Buchhaltung kennt die Branche – sonst wäre sie nur eine Datenerfassung.
Sie übergeben einen laufenden Betrieb. Wir übernehmen Buchhaltung, Abschluss und Steuererklärung ohne Bruch – inklusive Übergabe in DATEV.
§ 13a EStG-Grenzen überschritten, Wechsel zu Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanzierung. Wir rechnen die Übergangsgewinne und planen den Stichtag.
Pauschalierung nach § 24 UStG oder Regelbesteuerung – bei Investitionen, Photovoltaik oder Ausgleichssteuersatz oft eine relevante Entscheidung mit Bindungsfrist.
Prüfungsanordnung erhalten. Unterlagen sichten, Risikofelder vorab klären, Prüfung begleiten und gegenüber dem Finanzamt vertreten.
Die e-Rechnungspflicht im B2B-Bereich gilt – Empfang seit 2025, Versand schrittweise bis 2028. Wir richten Prozesse, Formate (XRechnung, ZUGFeRD) und Archivierung sauber ein.
Förderungen werden im Rechnungswesen korrekt eingeordnet. Ob und wie wir einen Antrag begleiten, klären wir separat nach Programm, Vorhaben und benötigter fachlicher Tiefe.
Fristen werden eingehalten, Risiken vor der Prüfung adressiert. Verspätungszuschläge und Schätzungen werden vermieden.
Jahresabschlussprüfung freiwillig oder gesetzlich. Bank-, Investor- oder gesellschaftsrechtliche Anforderungen werden früh adressiert, nicht im Stress des Stichtags.
§ 13a, § 24 UStG, IAB, § 34b EStG – die Instrumente werden im Jahresverlauf eingesetzt, nicht erst beim Abschluss entdeckt.
Monatliche Auswertungen mit branchenspezifischer Kontierung. Grundlage für Investitions-, Pacht- und Förderentscheidungen.
Die meisten Abschlüsse dokumentieren. Wenige gestalten. In einem 30-minütigen Gespräch sehen wir, wo bei Ihnen Spielraum liegen bleibt – im laufenden Wirtschaftsjahr, nicht erst am Stichtag.
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